Kurzzeitmietvertrag
Wohnraumanbieter:
Wohnraumnutzer:
Hubert Droll
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Luisenstr.
15
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47119 Duisburg
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Tel. 0203/83819
Tel.------------------------
Mietsache:
Die Räumlichkeiten bestehen aus einem
Wohnraum,einer Kochnische und
einem Badraum (Dusche ,WC, Waschbecken) Die Räumlichkeiten
werden zu reinen Wohnzwecken vermietet. Die Rk. sind für eine
Person ausgelegt.
Mietzeit:
Der Mietvertrag beginnt am ___________________
und endet mit Ablauf des ____________________.Das Mietverhältnis
wird für diese Zeit geschlossen.
Mietzins:
Der Mietzins beträgt incl. aller Nebenkosten
pro Monat ____________€
Der Mietzins ist jeweils am 1.Werktag des Monats zu zahlen.
Die Endreinigung beträgt 70.-€ und ist im Voraus mit der Kaution fällig.
Kaution:
Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution von
_____________€ fällig.
Vorzeitiger
Auszug:
Zieht der Wohnraumnutzer vorzeitig aus, berührt dies
nicht seine Mietzahlungspflicht für die übrige Zeit, es sei denn,
der vorzeitige Auszug ist vom Wohnraumanbieter zu vertreten.
Schönheitsreparaturen:
Kleine Reparaturen, die während der Mietdauer
erforderlich werden, sind bis zu einer Höhe von 100.-€ vom
Wohnraumnutzer zu übernehmen, soweit es sich nicht um gewöhnliche
Abnutzung handelt
Aufrechnung und Zurückbehaltung:
Der Wohnraumnutzer kann gegenüber Mietforderungen mit
Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben,
wenn diese Absicht mindestens zwei Wochen vor Fälligkeit der Miete
schriftlich angezeigt wird.
Benutzung
der Mietsache:
Die Mietsache darf nur zu der im Vertrag bestimmten
Zwecken benutzt werden.
Die Überlassung an Dritte ist nicht zulässig. Ausgenommen sind
Personen,die sich besuchsweise in den Räumlichkeiten aufhalten. Der
Wohnraumnutzer über nimmt die Haftung für diese Personen.
Tierhaltung ist nicht erlaubt.
Instandhaltung
Der Wohnraumnutzer verpflichtet sich, die Mietsache
und sämtliches Inventar schonend und pfleglich zu behandeln,die
Mieträume ausreichend zu lüften und zu reinigen. Mängel und Schäden
sind unverzüglich anzuzeigen. Sollte dies unterbleiben haftet der
Wohnraumnutzer für Folgeschäden.
Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, die
Mietsache nicht mit Einrichtungen versehen werden, es sei denn der
Wohnraumanbieter gibt hierfür seine Zustimmung.
Betreten
der Mietsache:
Der Wohnraumanbieter oder dessen Beauftragte dürfen
die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes in angemessenen Abständen
und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des
Wohnraumnutzers ist Rücksicht zu nehmen.
Rückgabe
der Mietsache:
Bei Ende der Mietzeit ist die Mietsache sauber und
vollständig zurückzugeben. Alle Schlüssel auch selbst
beschaffte,sind herauszugeben. Der Wohnraumnutzer haftet für alle
Schäden, die aus der Nichtbefolgung seiner Pflichten dem
Mietnachfolger oder dem Wohnraumanbieter entstehen.
Sollte Aufgrund von Mängeln die der Wohnraumnutzer verursacht hat
die Mietsache nicht weitervermietet werden können, so haftet er für
die Beseitigung der Mängel und für den Mietausfall der dadurch
verursacht wird.
Stromkosten:
Im Nutzungsvertrag ist für den Strom eine Pauschale
von 40.- € vorgesehen. Bei Mietbeginn wird der Stomzähler
abgelesen und nach Mietende aufgerechnet.
Die Stromkosten belaufen sich auf:
5.-€ Grundgebühr 0.20
€ pro/kW/Std.
____________________Zählerstand
Sonstige
Vereinbarung
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Rechtsbelehrung:
Die Mitteilung der Eigennutzungsabsicht beruht auf
der Vorschrift des 564c Abs.2 BGB, demzufolge der Mieter bei Ablauf
der im Mietvertrag vereinbarten Zeit den gemieteten Wohnraum ohne
weiteres, d.h. ohne Kündigung und ohne die Möglichkeit,
Mieterschutz in Anspruch nehmen zu können oder auch nur eine Räumungsfrist
zu bekommen, räumen muss.
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Ort
Datum
Wohnraumanbieter
Wohnraumnutzer
Kündigung:
Die Kündigung wird zum _______________ ausgesprochen
und ist von beiden Parteien anerkannt.
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Wohnraumanbieter
Wohnraumnutzer
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